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Pflanzen im Gleisbett stellen also eine Gefahr für den Bahnverkehr dar, die Grundwasserbelastung durch Glyphosat aber nicht? Eine absurde Abwägung. Zu allem Überfluss wird der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für Risikobewertung auch noch nach § 315 a StGB angezeigt, obwohl er durch Entfernen der Pflanzen nur seine Gesundheit vor Glyphosat schützen wollte. Zudem wusste er selbst durch seine Arbeit beim BfR genau, wie gefährlich der Stoff ist. Ein Vorstand der DB, der solch ein Vorgehen an den Tag legt, gehört aus unserer Sicht von der Politik eingefangen oder sogar ausgetauscht.
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Ob der bahneigene Umweltschutz sich auch um die verspäteten Wohnbebauung entlang der Güterverkehsstrecken kümmert?
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